|
Regel
1 - Das Spielfeld
Ausmaß
Das Spielfeld muss
rechtwinklig sein. Die Länge der Seitenlinien muss in jedem Falle die Länge
der Torlinien übertreffen.
| Länge |
mindestens |
90 m |
| |
höchstens |
120 m |
|
Breite |
mindestens |
45 m |
| |
höchstens |
90 m |
Länderspiele
| Länge |
mindestens |
100 m |
| |
höchstens |
110 m |
|
Breite |
mindestens |
64 m |
| |
höchstens |
75 m |
Abgrenzung
Das Spielfeld wird mit
Linien abgegrenzt. Die Linien gehören zu den Räumen, die sie begrenzen.
Die beiden längeren
Begrenzungslinien heißen Seitenlinien, die beiden kürzeren Torlinien.
Alle Linien dürfen
höchstens 12 cm breit sein.
Die Mittellinie teilt
das Spielfeld in zwei Hälften. Auf ihr ist die Mitte des Spielfeldes
einzuzeichnen, um diese herum ist ein Kreis mit einem Radius von 9,15 m zu
ziehen.
Der Torraum
Ein Torraum wird an
beiden Torlinien folgendermaßen eingezeichnet:
Rechtwinklig zu jeder
Torlinie sind im Abstand von 5,50 m von der Innenkante der Torpfosten zwei
Linien zu ziehen. Diese Linien müssen sich 5,50 m in das Spielfeld hinein
erstrecken und durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden
werden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird
Torraum genannt.
Der Strafraum
Ein Strafraum wird an
beiden Torlinien folgendermaßen eingezeichnet:
Rechtwinklig zu jeder
Torlinie sind im Abstand von 16,50 m von der Innenkante der Torpfosten zwei
Linien zu ziehen. Diese Linien müssen sich 16,50 m in das Spielfeld hinein
erstrecken und durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden
werden. Der von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird
Strafraum genannt.
In jedem Strafraum, 11
m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten und gleichweit von
beiden Pfosten entfernt, ist die Strafstoßmarke als sichtbares Zeichen
anzubringen. Von jeder Strafstoßmarke aus ist ein Teilkreis mit 9,15 m
Radius außerhalb des Strafraumes zu ziehen.
Fahnenstangen
An jeder Ecke wird
eine Fahne an einer Stange, die nicht unter 1,50 m hoch und oben nicht spitz
sein darf, angebracht.
Eine solche
Fahnenstange kann an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfeldes
aufgestellt werden, jedoch soll sie außerhalb des Spielfeldes und mindestens
1 m von der Seitenlinie entfernt stehen.
Der Eckraum
Um jede Eckfahne ist
ein Viertelkreis mit 1 m Radius im Spielfeld zu ziehen.
Die Tore
In der Mitte jeder
Torlinie sind die Tore aufzustellen.
Sie bestehen aus zwei
senkrechten Pfosten, die in gleichem Abstand zu den Eckfahnen stehen und
durch eine Querlatte verbunden sind.
Der Abstand zwischen
den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante der Querlatte ist
2,44 m vom Boden entfernt.
Die Torpfosten und die
Querlatte dürfen höchstens 12 cm breit und tief sein. Alle müssen das
gleiche Format haben.
Die Torlinie muss
dieselbe Breite wie Torpfosten und Querlatte haben.
Netze können an den
Pfosten, an der Querlatte und am Boden hinter den Toren befestigt sein. Sie
sollen in geeigneter Weise abgestützt und so angebracht sein, dass dem
Torwart genügend Spielraum verbleibt.
Pfosten und Querlatten
müssen weiß sein.
Sicherheit
Die Tore müssen fest
im Boden verankert sein. Tragbare Tore dürfen nur verwendet werden, wenn sie
diesen Anforderungen entsprechen.
Entscheidungen des
International Football Association Board
- Falls die Querlatte verschoben wird oder bricht, ist das Spiel zu
unterbrechen, bis sie repariert oder wieder in die richtige Lage gebracht
ist. Das Spiel ist abzubrechen, wenn dies nicht möglich ist. Die
Verwendung eines Seiles anstelle der Querlatte ist nicht zulässig. Nach
der Reparatur wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball an der Stelle
wieder aufgenommen, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befunden
hatte.*)
- Die Torpfosten und Querlatten müssen aus Holz, Metall oder einem
anderen genehmigten Material bestehen. Torpfosten und Querlatten können
quadratisch, rechteckig, rund, halbrund oder elliptisch sein und dürfen
die Spieler in keiner Weise gefährden.
- Auf dem Spielfeld und seiner Ausstattung, einschließlich der Tornetze
und dem von ihnen umschlossenen Raum, ist jede Art von Werbung, konkrete
oder virtuelle, untersagt. Dies gilt für die Zeiträume vom Betreten des
Feldes zu Beginn des Spieles bis zur Halbzeitpause und nach der Pause bis
zum Spielende. Insbesondere dürfen die Tornetze, Eckstangen und -fahnen
sowie Torpfosten nicht mit Werbung versehen sein. Ebensowenig dürfen daran
Gegenstände angebracht werden, die keinen direkten Zusammenhang mit dem
Spiel haben (Kameras, Mikrofone, etc.).
- In der technischen Zone oder innerhalb von einem Meter der Grundlinie
sowie außerhalb des Spielfeldes am Boden ist keine Werbung zulässig. Zudem
ist in der Zone zwischen der Torlinie und den Tornetzen keine Werbung
zulässig.
- Das konkrete oder virtuelle Abbilden des Logos oder Emblems der FIFA,
einer Konföderation, eines Nationalverbandes, einer Liga, eines Vereins
oder einer anderen Körperschaft auf dem Spielfeldrasen und seiner
Ausstattung einschließlich der Tornetze und dem von ihnen umschlossenen
Raum ist während des in Entscheidung 3) genannten Zeitraumes verboten.
- Außerhalb des Spielfelds, 9,15 Meter von dem Viertelkreis an der
Eckfahne entfernt und rechtwinklig zur Torlinie, kann eine Markierung
angebracht werden, die die Einhaltung der vorgeschriebenen Distanz bei der
Ausführung eines Eckstoßes sicherstellt.
Anweisungen des DFB
- Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68-70 m.
- Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie
den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und
ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
- Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
- Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und
den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.
Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder
Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine
ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat
der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen.
Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das
Spiel aus.
- Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr
erkennbar, sind zusätzlich acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der
Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen.
Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte "Hütchen"
zugelassen.
- Es ist dem Torhüter nicht gestattet, mit seinem Fuß Markierungen auf
dem Spielfeld anzubringen. Auch ein anderer Spieler darf dies nicht für
ihn tun. Bemerkt dies der Schiedsrichter während des Spieles, soll er die
Begegnung nicht unterbrechen, nur um den fehlbaren Spieler durch Zeigen
der gelben Karte zu verwarnen. Die Ahndung dieses unsportlichen Verhaltens
muss erst geschehen, wenn das Spiel ruht. Stellt der Schiedsrichter die
Verfehlung jedoch vor Beginn der Partie fest, soll er den schuldigen
Spieler unverzüglich verwarnen.
- Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z.B.
Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters
vorgenommen werden.
- Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden, Torpfosten
und Querlatte dürfen nicht weniger als 10 cm und höchstens 12 cm breit und
tief sein.
- Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
- Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an
der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen. Für den
Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den
Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind
(Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten
bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der
Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und
Platzordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums
von mindestens 2 m Höhe.
- Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der
Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit
behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der
Beleuchtungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage
nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die
Fortsetzung oder den Abbruch des Spiels.
Quelle: Deutscher Fussball-Bund DFB |